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Aufholjagd für Kinder und Jugendliche starten!

Landesprogramme zur Bewegungsförderung der Sportjugend M-V mit zusätzlichen Mitteln des Bundes ausgestattet

Seit mehr als 25 Jahren fördert die Sportjugend M-V in Zusammenarbeit mit Sportvereinen und –verbänden M-Vs, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch wöchentlich angeleitete Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Auf der Grundlage des 1994 gestarteten Landesprogramms „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ konnten zwischen Sportvereinen und Schulen Kooperationen geschlossen werden. Im Jahr 2000 startete zudem das Projekt „Bewegte Kinder“, seit 2012 „KinderBewegungsLand“, für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegepersonen.

Nun werden beide Programme zur Bewegungsförderung für 2021 und 2022 mit zusätzlichen Mitteln (180.000 €) aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ ausgestattet. Ziel ist es die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche abzumildern und Kindern und Jugendlichen erneut und verstärkt den Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen.

Die Aufholjagd verpasster Bewegungserfahrungen kann also starten! Förderanträge für Kooperationen zwischen Sportvereinen/-verbänden und Schulen (alle Schularten) bzw. Tageseinrichtungen für Kinder können ab sofort für September bis Dezember 2021 sowie für 2022 über die Stadt- und Kreissportjugenden gestellt werden. 

Einige Änderungen sind zu beachten:

  • die maximale Förderung für ein Kooperationsprojekt beträgt 750,00 € pro Jahr bzw. 75,00 € pro Monat
  • die finanzielle Staffelung für Kooperationsprojekte nach Erst- und Folgeantrag entfällt
  • die dreijährige Begrenzung für Kooperationsprojekte entfällt
  • die Tätigkeit der lizensierten Übungsleiter und Trainer kann mit 7,50 € pro Stunde über die Richtlinien abgerechnet werden
  • über die Richtlinie „Gemeinsam Sport in Schule & Verein“ können nun auch Qualifizierungsteilnahmen der tätigen Übungsleiter und Trainer abgerechnet werden

Weitere Informationen, Anträge und Richtlinien findet ihr hier