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Die Jugendordnung

Mitbestimmung und Mitwirkung

Jeder Verein, Bund oder Verband verfügt über eine Satzung, die z.B. dessen Vertretung, Organe oder Aufgaben regelt. Vereine, Bünde oder Verbände, die Jugendliche frühzeitig an die Übernahme von Verantwortung heranführen wollen, geben sich zusätzlich eine Jugendordnung. Sie unterstützt Jugendliche bei ihrer eigenständigen Arbeit für "ihren" Verein, Bund oder Verband und sorgt dafür, dass sie sich und ihre Interessen einbringen können.

Vereine und Verbände profitieren von einer Jugendordnung

Der Sport und die Arbeit der Vereine, Bünde und Verbände leben von den Aktivitäten ihrer Mitglieder und Ehrenamtlichen. Die verschiedenen Bereiche des organisierten Sports in Deutschland suchen immer mehr ehrenamtliche Nachwuchskräfte, die auch über eine Helfertätigkeit hinaus Verantwortung übernehmen. Diejenigen, die ihre Jugendlichen rechtzeitig an die Vereinsarbeit heranführen, erhalten einfacher Nachwuchs an ehrenamtlichen Mitarbeitenden, der durch seine Nähe zum Übungsbetrieb und sein Engagement oft besser in der Lage ist, auf die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder einzugehen und sie weiterzuleiten. Begleitet werden sollte ihre Tätigkeit durch eine Weiterbildung in Fortbildungslehrgängen, wie zum Beispiel einer Juniortrainer Ausbildung, um sofort auf längere Sicht qualifizierte Mitarbeitende zu erhalten.  Mit der Einführung einer Jugendordnung und der damit verbundenen Wahl eines Jugendvorstands werden junge Menschen auf spätere verantwortungsvolle Aufgaben im Verein vorbereitet. 

Was für die Einführung einer Jugendordnung spricht:

  • Ehrenamtliche Führungskräfte können gewonnen werden.
  • Es wird in die Zukunftssicherung des Gesamtvereins und seiner Organisation investiert.
  • Demokratische Verhaltensweisen als Basis des Miteinanders können trainiert werden.
  • Die Förderung von Beteiligung, Mitbestimmung und Eigenverantwortung ist möglich.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung der Jugendarbeit werden sichergestellt.
  • Das Vereinsleben kann innovativ, zeitgemäß und mit neuen Ideen versehen und weiterentwickelt werden

Die Sportjugend M-V unterstützt dich gern durch Beratung und Materialien. Wende dich einfach an unsere Geschäftsstelle. Du kannst auch den Leitfaden oder die Musterjugendordnung unten nutzen, wenn es noch keine Jugendordnung und noch keine organisatorischen Strukturen für eine Jugendorganisation in deinem Sportverein gibt. 

Einführung einer Jugendordnung

Vertretung im Vorstand

Im Vereinsvorstand sollten möglichst die vorsitzende Person sowie deren Stellvertretung, also zwei gewählte Jugendvertretungen, Sitz und Stimme haben. Die Zahl der Jugendlichen im Verein (meist mehr als 60 %) begründet diese Forderung. Die Verankerung zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich wird weiter durch die Vertretung des Vorsitzenden des Jugendausschusses im geschäftsführenden Vorstand erreicht.

Bestätigung der Jugendordnung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Gesamtvereins und kann somit die Verabschiedung/Änderung der Jugendordnung und die Wahl der Vorstandsmitglieder, die die Jugend vertreten, auf die Jugendversammlung delegieren.

Mindestalter für Versammlungen

Um die Jugend möglichst früh an die Vereinsarbeit heranzuführen, sollte für die Jugendversammlung keine untere Altersgrenze festgesetzt werden, nur eine obere. Wer von den jugendlichen Mitgliedern Interesse hat, sollte zu den Jugendversammlungen kommen können. Eine Grenze von 6 oder 7 Jahren kann natürlich auch gesetzt werden.

Die Mitgliederversammlung des Vereins sollte als Mindestalter nicht 18, sondern 15 oder 16 Jahre festlegen, um auch eine Verankerung von Jugend und Erwachsenen zu erreichen und die Jugendlichen möglichst früh für den Gesamtverein zu interessieren.

Leitfaden

Bildung einer Projektgruppe "Jugend"

Interessierte Mitstreiter und am besten mindestens ein Vorstandsmitglied finden sich zu einem Team zusammen, das das Projekt in die Hand nimmt.

Prüfung der Ist-Situation

Wie sehen die derzeitigen Regelungen aus? Gibt es schon eine Jugendordnung? Was muss (noch)  veranlasst werden? Möglicherweise können Experten zum Thema Jugendordnung mit einbezogen werden. Die Landes- und/oder Kreis-/Stadt- Sportjugenden bieten ebenfalls Unterstützung an.

Auftrag und Ziele definieren

Was genau soll erreicht werden? Soll eine grundlegend neue Organisation im Gesamtverein aufgebaut werden? Soll eine Jugendordnung erarbeitet und verabschiedet werden? Muss die Satzung des Gesamtvereins geändert werden?

Kommunikation und Information im Gesamtverein

Bei neuen Themen und Veränderungen im Gesamtverein ist eine umfassende Information und Kommunikation von großer Bedeutung, damit für das Projekt geworben und Akzeptanz erreicht werden kann.

Beschlusslage in Präsidium bzw. Vorstand schaffen

Der Aufbau einer Jugendorganisation oder einer Jugendordnung muss vom Gesamtverein mitgetragen werden, da auch eine Änderung der Satzung des Gesamtvereins erforderlich ist. Die Führung des Gesamtvereins sollte hinter dem Projekt stehen.

Zeitplan festlegen

Wichtig ist ein klarer, aber auch realistischer Zeitplan, der die Arbeitsschritte festlegt. Fristen und Termine müssen wie in der Satzung des Vereins festgelegt eingehalten werden.

Satzungsänderung

Die Mitgliederversammlung beschließt nach dem gesamten Prozess die Satzungsänderung, die die Grundlage der Jugendarbeit regelt.

Einladung und Durchführung der Jugend-Vollversammlung

Dafür muss ein Programm festgelegt, eine Tagung einberufen und die Jugendordnung erläutert werden. Dann kommt es zur Beschlussfassung über die Jugendordnung und zur Wahl des ersten Jugendvorstands.

Die Jugendordnung

Anforderungen
  1. Festschreibung organisatorischer und finanzieller Eigenständigkeit der Jugendabteilungen
  2. Verankerung der Eigenständigkeit der Jugendabteilungen in der Satzung des Gesamtvereins
  3. Wahl der Jugendausschüsse durch Delegierte der Jugend
  4. Aufführung der Zielsetzung der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit in der Jugendordnung
  5. Verankerung der Kooperation zwischen Jugend- und Erwachsenenbereich in der Satzung und Jugendordnung
Inhalte

Bei der Erstellung einer Jugendordnung sind drei Perspektiven zu berücksichtigen:

Juristische Perspektive Strategische Perspektive Pädagogische Perspektive
Sie schafft rechtliche Sicherheit für die Jugendarbeit im Verein. Sie beschreibt die langfristige Ausrichtung der Jugendorganisation. Sie beschreibt einen geschützten Rahmen für die Erprobung und Selbstverwirklichung junger Menschen.

 

In eine Jugendordnung sind unter anderem folgende Punkte zu behandeln:

  • Der Name und die rechtliche Stellung müssen festgelegt werden.
  • Die Ziele und Aufgaben der Jugend müssen aufgeführt sein.
  • Es muss definiert werden, welcher Personenkreis der Jugendorganisation angehört.
  • Die vorgesehenen Organe (z.B. Jugendvorstand(-team und -versammlung/tag) werden genannt.
  • Die demokratische Willensbildung muss berücksichtigt sein, d.h., die Jugend wählt ihre Gremienvertreter und ihre Leitung selbst.
  • Die Jugend muss sich – im Rahmen der Satzung des Gesamtvereins – selbstständig führen und verwalten können.
  • Die Jugend muss über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel selbst entscheiden können – wieder unter Beachtung der rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen der Gesamtverein unterliegt.
  • Die Bestätigung der Jugendordnung oder die Wahl des Vorsitzes der Jugend ist rechtlich nicht notwendig oder zwingend.

Die Satzung

Weichen stellen

Folgende Regelungen müssen verbindlich in die Hauptsatzung des Vereins aufgenommen werden, um die Grundlagen für die Jugendarbeit zu regeln:

  • Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Das Nähere regelt die Jugendordnung.
  • Die oder der Vorsitzende und dessen Stellvertretung sind Mitglieder des Vereinsvorstands.

Die Jugendordnung wird nicht Bestandteil der Satzung des Gesamtvereins, sondern stellt eine nachrangige Vereinsordnung dar, da sie nicht in das Vereinsregister eingetragen wird.

Quellen

Sport ist wert(e)voll - Die Jugendordnung im Sportverein (Teil 4) - Münchner Sportjugend (msj.de) (Zugriff: 27.01.2022)

Kreissportbund Gotha e.V.: Warum braucht der Verein eine Jugendordnung.

Deutsche Sportjugend: Die Jugendordnung – Grundlage der Mitbestimmung im Kinder- und Jugendsport. Eine Arbeitshilfe der Deutschen Sportjugend.

Sportjugend Landessportbund Nordrhein-Westfalen: Orientierungshilfe Jugendordnungen. Gestaltungsmöglichkeiten für die rechtliche Stellung der Jugend, Jugendordnung und Satzungselemente.

Kontakt
Martina Brockmann
Koordinatorin Jugendarbeit im Sport
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
Jugendordnung
der Sportjugend M-V
Kinder- & jugendfreundlicher Sportverein
Auszeichnung
für vorbildliche Jugendarbeit