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Führungszeugnis

Arbeitshilfen

für das erweiterte Führungszeugnis

Das SGB VIII empfiehlt freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (ggf. sind das auch Sportvereine) sich erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ihrer ehren- und hauptamtlichen Akteure vorlegen zu lassen. Dies kann ein sinnvoller Teil eines Gesamtkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sportverein sein. Es stellt allein jedoch keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar und sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden. Wie diese Maßnahmen aussehen können, erfährst du auf unseren Internetseiten zum Kinder- und Jugendschutz.

Antrag

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Vereins/Verbands dazu muss vorliegen. Diese findest du in der untenstehenden Linkliste.

Dokumentation

Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Zuständigen im Sportverein/-verband nur eingesehen, aber nicht abgeheftet werden.
Die Einsicht kann mit einer Tabelle  Word zur Archivierung der Einsichtnahmedokumentiert und archiviert werden.

Hinweise zum Datenschutz bei der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses (Word)

Linkliste

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Hinweis auf das Bundeskinderschutzgesetz.