Für die Förderung des Kinder- und Jugendsports in unserem Bundesland existieren bei der Sportjugend M-V ein Bewirtschaftungsgrundsatz und zwei Richtlinien:
- Bewirtschaftungsgrundsatz „KinderBewegungsLand“
- Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Sportvereinen und Tageseinrichtungen für Kinder
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine
- Richtlinie "Gemeinsam Sport in Schule und Verein“
- Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Sportvereinen und Schulen (alle Schularten)
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine
- Richtlinie "Jugendarbeit im Sport"
- Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Maßnahmen der sportlichen und allgemeinen Jugendarbeit
- Maßnahmen und Projekte der Jugendbildung
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine, Sportjugenden der SSB/KSB, Landesfachverbandsjugenden.
Sportvereine, die eine Förderung beantragen, müssen über eine Jugendordnung verfügen oder eine Absichtserklärung zur Verabschiedung dieser einreichen.
Weitere Fördermöglichkeiten für den Sport in M-V finden Sie auf der Homepage des LSB M-V e.V.