Förderung des Erwerbs von GroßsportgerätenZuwendungen für den Erwerb von Großsportgeräten können nur gewährt werden, wenn beim Antragsteller ein Defizit in der sächlichen Vereins- bzw. Verbandsausstattung besteht, es sich bei den beantragten Sportgeräten um Trainings- oder Wettkampfmittel handelt und für denselben Zuwendungszweck keine Mittel von anderen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen werden.
Zu den Richtlinien geht es hier
Infos unter (0385) 76176-37 oder
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